Wer einen Steuerberater für eine Holding sucht, der hat sicher schon einiges über eine Holding gehört. Pauschal lässt sich nicht sagen, ob eine Holding sich für jeden eignet. Deswegen ist eine Steuerberater oft die erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, zu klären, ob die Holding zur strategischen Ausrichtung passt oder welche steuerlichen Vorteile wirklich möglich sind.

Was ist eine Holding?

Eine Holding (engl. hold für halten) ist ein Unternehmen, das eine oder mehreren Beteiligungen an einem anderen Unternehmen hält. Damit kann eine Holding zunächst als eine Beteiligungsgesellschaft gesehen werden. In vielen fällen hält eine Holding Mehrheitsanteile an ihren Tochtergesellschaften.

Die Gründe für die Errichtung einer solchen Struktur können vielfältig sein. Zum einen können über eine Beteiligungsgesellschaft mehrere Beteiligungen in einer Gesellschaft gehalten werden. Auch zur Vereinfachung der Steuerung von mehreren Gesellschaften, kann es sinnvoll sein, eine zentrale Verwaltungsstruktur zu errichten.

In den meisten fällen ist eine Holding Gesellschaft selbst nicht operativ tätig. Sie konzentriert sich entweder auf das reine Halten von Beteiligungen oder sie übt selbst lediglich eine Überwachungs- und Steuerungsfunktion aus. Das operative Geschäft wird von den Tochtergesellschaften ausgeübt.

Muss die Holding eine GmbH sein?

Nein, eine es kann auch jede Gesellschaft einer anderen Rechtsform sein. Auch eine Personengesellschaft wie bspw. GmbH und Co. KG kann Beteiligungen halten und damit eine Holding sein. Oft sind es aber steuerliche Gründe, die für die Errichtung einer Holdingstruktur, eine Rolle spielen. In diesen Fällen bietet eine Kapitalgesellschaft wie bspw. eine GmbH ihre Vorteile. Dazu lesen Sie weiter unten mehr.

Welche wirtschaftliche Gründe gibt es?

Es gibt durchaus unterschiedliche Gründe, weshalb der Aufbau einer solchen Struktur wirtschaftlich Sinn macht.

Wer mehrere Unternehmen besitzt, kann durch die Errichtung einer Holding Struktur die Geschäftsprozesse effizienter gestalten. Und zwar indem diese zentral in der Holding gebündelt und von dort ausgeübt werden. So ist bspw. die Errichtung einer zentralen Verwaltung denkbar. Diese bündelt dann die Belange alle Gesellschaften und dadurch können Kosteneinsparungen möglich werden.

Denkbar ist auch eine Risikostreuung. Dabei werden die Risiken durch eine zentrale Struktur im Einklang mit den strategischen Überlegungen auf einzelne Gesellschaften verteilt bzw. von einer Gesellschaft auf andere Gesellschaft verlagert. 

Auch kann die zentrale Ausübung der Finanzierungsfunktion für die Errichtung einer Mutter-Tochter Beteiligungsstruktur eine Rolle spielen. Nicht selten kann in einer Holding erhebliches Kapital angesammelt werden. Dieses kann dann im Rahmen einer internen Finanzierung innerhalb einer Gruppe genutzt werden. Bei einer guten Kapitalausstattung der Holding kann auch die Aufnahme von Krediten erleichtert werden.

Welche steuerlichen Gründe gibt es?

Insbesondere bei Ausschüttungen aus einer Kapitalgesellschaft wie z.B. einer GmbH fallen zwingend Steuern an. Sobald die Ausschüttung an einen Gesellschafter, der eine natürliche Person ist, fließen ist die Belastung hoch. Hier kommt entweder die sog. Abgeltungssteuer zum Tragen oder der persönliche Steuersatz.

Auch bei der Veräußerungen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft fallen in diesem Fall Steuern an, die erheblich belasten können.

Mit der richtigen Gestaltung kann man hier ein besseres Ergebnis erzielen. Dabei ist eine fast vollständige Steuerfreiheit möglich von nur ca. 1,5%.

Holding als Steuersparmodell?

Eine eierlegende Wollmilchsau, wie es im Volksmund heißt, gibt es oft nicht. Und so ist auch eine Holding nicht die Lösung für alle steuerlichen „Probleme“. Sie kann aber genau dort die Steuern sparen, wo es schnell zu einer hohen Belastung führen kann. Nämlich bei Ausschüttungen und Veräußerungen von Beteiligungen. Welche Steuersparpotentiale möglich sind, wird in einem individuellen Gespräch besprochen und individuell geplant.

Holding als Spardose

Fließen Ausschüttungen in eine Beteiligungsgesellschaft, können sich teils hohe finanzielle Reserven anhäufen. Die können für weitere Expansionen genutzt werden. Auch für Zwecke der finanziellen Absicherung des Gesellschafters können die Mittel eingesetzt werden.

Darüber hinaus kann eine Holding ein nützliches Instrument zur Abschirmung des Vermögens sein. Durch regelmäßige Verlagerungen der liquiden Mittel nach oben zur Muttergesellschaft, können diese im Falle eine wirtschaftlichen Schieflache der operativen Gesellschaft von Zugriffen geschützt werden. Oder sie können bei Bedarf wieder in die operative Gesellschaft hingegeben werden. Und zwar als Darlehen und ersetzen so eine Finanzierung von Außen.

Wann ist eine Gründung sinnvoll?

Idealerweise ist der Gründung eine fundierte Beratung vorangegangen. Ist die Gründung sinnvoll, sollte die Gründung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Idealerweise erfolgt die Gestaltung bereits in der Gründungsphase der operativen Gesellschaft oder zumindest in der frühen Phase. Eine spätere Errichtung ist zwar möglich. Je nach vorherrschenden Gegebenheiten und der beabsichtigten strategischen Ausrichtung des Vorhabens, kann dieser Umwandlungsprozess komplex sein. Deshalbcist hier stets eine detaillierte und fundierte Beratung angeraten. So wird vermieden, dass es nicht zu einem bösen Erwachen kommt, wenn stille Reserven aufgedeckt werden und es zu unangenehm und nicht selten erheblichen steuerlichen Folgen kommt.